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Ratgeber des Mieter und Pächter e. V. Dortmund - Mieterverein und Mieterschutz
www.mieterschutz.com - Mieter und Pächter e. V.
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Contracting Contracting (engl. Vertrag schließend ) ist die Übertragung von eigenen Aufgaben des Rechtssubjekts zur Energielieferung und -bereitstellung auf ein darauf spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen. Insbesondere bezieht sich der Begriff auf die Bereitstellung von Wärme, Kälte, Strom, Dampf, Druckluft usw.
Idee des Contractings und Geschichte
Contracting basiert auf einer Idee des schottischen Erfinders James Watt . „Wir werden Ihnen kostenlos eine Dampfmaschine überlassen. Wir werden diese installieren und für fünf Jahre den Kundendienst übernehmen. Wir garantieren Ihnen, dass die Kohle für die Maschine weniger kostet, als Sie gegenwärtig an Futter (Energie) für die Pferde aufwenden müssen, die die gleiche Arbeit tun. Und alles, was wir von Ihnen verlangen, ist, dass Sie uns ein Drittel des Geldes geben, das Sie sparen.“ ( James Watt , 1736–1819)
In Deutschland wurde ab etwa 1980 betriebswirtschaftliche Modelle basierend auf dem in der USA verwendeten Performance-Contracting entwickelt. Erste Modelle des Wärme - Contractings entstanden. Im folgenden Jahrzehnt entwickelte sich der Anbieter – Markt. Fast 500 Anbieter traten in den 1990er Jahren auf dem Markt auf, eine ganze Reihe davon sind zwischenzeitlich wieder verschwunden. In der Branche hat ein Konzentrationsprozess eingesetzt, den die leistungsfähigsten Unternehmen (Umsätze > 80 Mio. € p.a.) überstanden haben. Kleinere Betriebe,z.B.
Heizungsbauer die sich in der Branche versucht haben, sind fast gänzlich verschwunden oder ihre Projekte wurden von den größeren Firmen übernommen. Das Veranstaltungs- und Literaturangebot nahmen in dieser Zeit ebenfalls stark zu. Die verschiedene Verbände und Organisationen der Energie- und Wärmelieferer trugen hierzu bei. Mit dem Entwurf der DIN 8930-5 wurde der Versuch unternommen, zumindest die Nomenklatur der einzelnen Contracting - Arten zu bestimmen. Die DIN kann aber mit der rasanten Entwicklung am Markt kaum mithalten und kann allenfalls für eine erste Orientierung über die Grundtypen der Contracting - Verträge herangezogen werden.
Auf der Hannover Messe ( im April 2005) zeichnete sich bei den dort vertretenen Contracting-Firmen deutlich eine zunehmende Spezialisierung auf einzelne Marktsegmente, z.B. Wohnungswirtschaft, Dampf- und Wärmeversorgung Industrie, ab.
Einige Großvermieter haben erkannt, dass man durch die Einführung des Contracting erhebliche Kosten sparen kann. Aus diesem Grund wird die Versorgung mit Wärme zunehmend auf solche Unternehmen übertragen.
Für die Mieter hat dies zur Folge, dass sie nicht mehr lediglich den Gaspreis des örtlichen Versorgers zuzüglich der sog. Heiznebenkosten wir Wartung, Immissionsmessung, Betriebsstrom, Schornsteinfeger und Abrechnungsgebühren bezahlen sondern einen sog. Wärmepreis.
Dieser Wärmepreis enthält jedoch nicht nur die o.g. Kosten sondern in der Regel auch Reparaturkosten, Ammortisationskosten Installationskosten etc., die der Mieter bereits duch die Miete finanziert.
So kommt es nach Ansicht vieler Mietervertreter zu einer doppelten Belastung der Mieter, die nicht zu rechtfertigen ist.
Die Einführung des Contracting ist deshalb höchst umstritten. Der Bundersgerichtshof hat deshalb in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung festgestellt, das der Übergang zum Contracting ohne Zustimmung des Mieters nicht statthaft ist, es sei denn, der Mietvertrag sieht ein solches einseitiges Recht des Vermieters vor.
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