Aktuelles (Dortmund)



Hinweis: Die folgenden Seiten sind im PDF Format für den Adobe Acrobat Reader abgelegt und öffnen jeweils in einem neuen Fenster. Falls Sie dieses Programm noch nicht installiert haben, können Sie mit der nebenstehenden Schaltfläche die aktuelle, kostenlose Version herunterladen.
Acrobat® Reader - kostenloser Download



Steuerbonus für Mieter
Handwerkerleistungen in Betriebskostenabrechnungen steuerlich absetzbar

Schon für das Jahr 2006 können Mieter durch eine Änderung im Steuerrecht (§ 35 a Abs. 2 EstG) Beträge von maximal 600 Euro pro Haushalt und Jahr steuerlich geltend machen, die sie für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen der eigenen Wohnung aufgewendet haben. ... mehr



Urteil des BGH zur Heizkostenabrechnung (Contracting)
Will der Vermieter von Wohnraum während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten übertragen ("Wärmecontracting"), bedarf es einer Zustimmung des Mieters, wenn eine ausdrückliche Regelung hierfür im Mietvertrag fehlt und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten auferlegt werden sollen.
Urteil vom 06.04.05 Az. VIII ZR 54/04


Urteil des BGH zu Betriebskosten (Rückerstattung der zu Unrecht vom Vermieter verlangten Nachzahlung)
Der Rückforderungsanspruch eines Wohnungsmieters, der die wegen Versäumung der Abrechnungsfrist ausgeschlossene Betriebskosten-nachforderung des Vermieters bezahlt hat, ist nicht ausgeschlossen.
Urteil vom 18.01.06 Az. VIII ZR 94/05

Urteil des BGH zu Betriebskosten (Korrektur nach Fristablauf)
Eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters ist nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat den Fehler nicht zu vertreten.
Urteil vom 17.11.04 Az. VIII ZR 115/04


Urteil des BGH zu Schönheitsreparaturen (Endrenovierung)
Eine unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei - und damit eine Unwirksamkeit der Gesamtregelung - kann sich aus dem Zusammenwirken zweier Formularklauseln auch dann ergeben, wenn eine dieser Klauseln schon für sich gesehen unwirksam ist.
Urteil vom 14.05.03 Az. VIII ZR 308/02

Urteil des BGH zu Schönheitreparaturen (Tapetenentfernung)
Eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
Urteil vom 05.04.2006 Az. VIII ZR 152/05

Urteil des BGH zu Schönheitsreparaturen (Ausführungsart)
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wohnraummietvertrages enthaltene Regelung, die dem Mieter die Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen auferlegt und bestimmt, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der "bisherigen Ausführungsart" abweichen darf, ist auch dann insgesamt - und nicht nur hinsichtlich der Ausführungsart - wegen unangemessener Be-nachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die Verpflichtung als solche und ihre inhaltliche Ausgestaltung in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind.
Urteil vom 28.03.07 Az. VIII ZR 199/06

Urteil des BGH zu Schönheitsreparaturen (starre Fristen)
Zur Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Formularklausel, durch die dem Mieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach einem "starren" Fristenplan (drei, fünf und sieben Jahre) auferlegt wird.
Urteil vom 23.04.04 Az. VIII ZR 361/03







Mieter und Pächter e. V. · www.mieterschutz.com · E-Mail: service@mieterschutz.com · Inhaltsverzeichnis